
Historischer Meilenstein
Sämtliche hochrangige Staats- und Regierungschefs bezeichneten die Ziele für Nachhaltige Entwicklung - auch Agenda 2030 genannt - bei ihrer Verabschiedung am UNO Gipfeltreffen am 25. September 2015 in New York als historischen Meilenstein für die internationale Zusammenarbeit. Sie alle zeigten sich gewillt, einen Beitrag dazu zu leisten. Diese Agenda bezweckt einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung, die Förderung des menschlichen Wohlergehens und den Schutz der Umwelt auf globaler und lokaler Ebene. Zudem greift sie Aspekte wie Frieden, Rechtstaatlichkeit und Regierungsführung auf, welche für die nachhaltige Entwicklung von grundlegender Bedeutung sind.
17 Nachhaltigkeitsziele
Kernbestandteil sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) und deren 169 Unterziele. Sie haben universelle Gültigkeit und gelten nicht nur für die Entwicklungs-, sondern auch für die Industrieländer: Letztere müssen ebenfalls einen innerstaatlichen Beitrag zum Erreichen der globalen Ziele leisten. Die Politik der nachhaltigen Entwicklung ist ein langfristiger Prozess, der eine Zusammenarbeit zwischen allen Staatsebenen sowie Partnern aus der Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft erfordert. Dabei ist es von grosser Bedeutung die Wechselwirkungen und Widersprüche zwischen den verschiedenen Vorgaben zu verstehen. Die Ziele sollen in nationalen Planungsprozessen, Politiken und Strategien mitbedacht werden. Über den Stand der Umsetzung soll im Rahmen eines internationalen Überprüfungsmechanismus Bericht erstattet werden.
Quelle: Vereinte Nationen (2005): Resolution der Generalversammlung, Agenda 2030, verabschiedet am 25. September 2015. http://www.un.org/Depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf
Liechtensteins Bereitschaft zur Umsetzung der Agenda 2030
Auch Liechtenstein bekennt sich zu den Nachhaltigkeitszielen und ist aufgefordert, einen Beitrag zur Zielerreichung zu leisten. Regierungschef Adrian Hasler vertrat Liechtenstein am UNO-Gipfeltreffen in New York und betonte in seiner Rede die Eigenverantwortung aller Staaten zur Umsetzung und der Messung der Agenda 2030. Die Agenda 2030 ist als Resolution der UN-Generalversammlung jedoch rechtlich nicht verbindlich und ihre Umsetzung wird für alle Staaten eine Herausforderung. Sie erfordert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungseinheiten und die Kooperation verschiedener Akteure ist unabdingbar. Diese Herausforderung ist gleichzeitig auch eine Chance der Agenda, denn dadurch entstehen zahlreiche neue Partnerschaften zwischen sehr unterschiedlichen Akteuren. Liechtenstein hat die Chance, die Agenda 2030 als Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Strategie zu nutzen.
Bisherige Umsetzung
Die Freie Liste hat am 29.8.2016 eine „Interpellation zu den nachhaltigen Entwicklungszielen 2015-2030 der Vereinten Nationen“ für die Regierung eingereicht. Daraufhin wurde eine Arbeitsgruppe mit 11 verschiedenen Ämtern und dem Liechtensteinischen Entwicklungsdienst eingerichtet. Die Vertreter/innen der Arbeitsgruppe haben zu den 169 Indikatoren der SDGs Daten aus ihren Ämtern zusammengetragen. Als Resultat dieser Arbeitsgruppe wurde ein Bericht an die Regierung eingereicht. Dieser Bericht wurde bisher noch nicht veröffentlicht.
In der Interpellationsbeantwortung der Regierung wurde festgehalten, dass die Arbeitsgruppe „bei einigen spezifischen Themen konkrete Herausforderungen beziehungsweise Verbesserungspotential“. Hierzu gehören die folgenden Themen: Frühe Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund, faktische Geschlechtergleichstellung und die Nachhaltigkeit von Konsum und Produktion.
Zugleich sei beabsichtigt, die Zivilgesellschaft und den Privatsektor soweit wie möglich in den Umsetzungsprozess zu involvieren. Seit der Interpellationsbeantwortung Anfangs Mai wurde nichts weiter kommuniziert und die weiteren Schritte der Arbeitsgruppe wurden nicht vorgestellt.
Der Verein Tellerrand möchte sich aktiv für die Umsetzung der SDGs in Liechtenstein einsetzen.